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Schulweg

Kostenfreiheit des Schulwegs

Für wen und ab wann ist der Schulweg kostenfrei?

Da sich die Vorläuferklassen, die Vorläuferschule sowie schlussendlich das neu gebaute Gymnasium an unterschiedlichen Standorten befinden, muss die Kostenfreiheit des Schulwegs jeweils neu berechnet werden. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt, der sie entnehmen können, ab wann der Schulweg Ihres Kindes kostenfrei ist.

Übersicht Kostenfreiheit des Schulwegs

Für Schüler/innen aus Cadolzburg, Ammerndorf, Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach sowie Zirndorf-Weiherhof und Zirndorf-Banderbach besteht für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig Kostenfreiheit des Schulweges für den Besuch der Vorläuferklassen.


Nächstgelegene Schule für Schüler/innen aus Langenzenn, Veitsbronn und Wilhermsdorf ist für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig weiterhin das Gymnasium Langenzenn.

Nächstgelegene Schule für Schüler/innen aus Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf ist für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig weiterhin das Gymnasium Oberasbach bzw. das Gymnasium Stein.

Sie können die Vorläuferklassen für das Gymnasium Cadolzburg besuchen, haben aber nach Umzug in die Vorläuferschule und anschließend den Neubau keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.


Für Schüler/innen, die den sozialwissenschaftlichen Zweig am Gymnasium Cadolzburg besuchen möchten, besteht Kostenfreiheit aus allen Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises Fürth, soweit der Fußweg länger als 3 km ist.

 

Für Schüler/innen aus Cadolzburg (wenn Fußweg über 3km), Ammerndorf, Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach sowie Zirndorf-Weiherhof und Zirndorf-Banderbach besteht für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig Kostenfreiheit des Schulweges für den Besuch der Vorläuferschule.


Nächstgelegene Schule für Schüler/innen aus Langenzenn, Veitsbronn und Wilhermsdorf ist für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig weiterhin das Gymnasium Langenzenn.

Nächstgelegene Schule für Schüler/innen aus Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf ist für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig weiterhin das Gymnasium Oberasbach bzw. das Gymnasium Stein.

Sie können die Vorläuferklassen für das Gymnasium Cadolzburg besuchen, haben aber keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.


Für Schüler/innen, die den sozialwissenschaftlichen Zweig am Gymnasium Cadolzburg besuchen möchten, besteht Kostenfreiheit aus allen Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises Fürth, soweit der Fußweg länger als 3 km ist.

Für Schüler/innen aus Cadolzburg (wenn Fußweg über 3km), Ammerndorf, Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach sowie Zirndorf-Weiherhof und Zirndorf-Banderbach besteht für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig Kostenfreiheit für den Besuch des Neubaus in Egersdorf.

Die Wahlfreit zwischen mehreren Landkreis-Gymnasien für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig haben Schüler/innen aus den Gemeinden Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach sowie Zirndorf-Weiherhof und Zirndorf Banderbach. Diese können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.


Nächstgelegene Schule für Schüler/innen aus Langenzenn, Veitsbronn und Wilhermsdorf ist für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig weiterhin das Gymnasium Langenzenn.

Nächstgelegene Schule für Schüler/innen aus Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf ist für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig weiterhin das Gymnasium Oberasbach bzw. das Gymnasium Stein.

Sie können das neue Gymnasium Cadolzburg besuchen, haben aber keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.


Für Schüler/innen, die den sozialwissenschaftlichen Zweig am Gymnasium Cadolzburg besuchen möchten, besteht Kostenfreiheit aus allen Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises Fürth, soweit der Fußweg länger als 3 km ist.

Kontakt Schülerbeförderung

Telefon: 0911 9773 - 1363 oder -1364

E-Mail: